ANMELDUNG & TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Die Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen. Die von Sportscompany vorgeschriebene Kursgebühr ist bis spätestens zwei Wochen nach Beginn des Kurses zu bezahlen. Die Teilnahmeberechtigung besteht nicht nur für Kinder der jeweiligen Schule und ist rechtskräftig, wenn die Einzahlungsfrist eingehalten worden ist. Nicht-Einhaltung der Zahlungsfrist bedeutet Mahn- und Portokosten (in der Höhe von 5 €), diese fallen dem Kursteilnehmer bzw. Erziehungsberechtigten zur Last.

DURCHFÜHRUNG & RÜCKERSTATTUNG
Die Verträge werden für die Dauer der Kurse abgeschlossen und sind an Dritte nicht übertragbar. Für weitere Kursangebote sind gesonderte Verträge erforderlich. Die Durchführung eines Kurses setzt eine Teilnehmerzahl von 8 Kindern voraus. Bei zu wenigen Anmeldungen garantiert der Verein eine Rückerstattung der Kursgebühren. Bei Rücktritt nach Kursbeginn (ausgenommen gratis Schnupperstunde) wird kein Ersatz geleistet.

ABWESENHEIT & KRANKHEIT
Auch bei Fernbleiben des Kursteilnehmers von Sportscompany Kursen wird kein Ersatz geleistet. Das Ausscheiden des Kursteilnehmers durch längere Krankheit (länger als sechs Wochen), nach Vorlage eines ärztlichen Attestes wird gesondert behandelt. Durch Absagen entfallene Stunden von Sportscompany werden an einem Ersatztermin nachgeholt.

SCHADENERSATZ & NICHTBENUTZBARKEIT DES SPORTPLATZES/TURNSAALES
Kurse vom Verein Sportscompany entfallen ersatzlos bei Nichtbenutzbarkeit des Turnsaales oder Freigeländes (z. B. Feiertage, schulautonome Tage). Sportscompany übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf dem Weg zum oder vom Kurs durch Kursteilnehmer entstehen. Der Kursteilnehmer bzw. die/der Erziehungsberechtigte haftet für Schäden die sie/er durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auch während der Kurseinheiten verursacht.

TEILNAHME & HAFTUNG
Sportscompany haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von den vom Kursteilnehmer eingebrachten Sachen. Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. Sportscompany übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die während der Sportausübung oder beim Aufenthalt auf der Sportanlage entstehen.

LEHRKRAFT & WEISUNGSRECHT
Sportscompany behält sich das Recht vor, die unterrichtende Lehrkraft ohne Angaben von Gründen jederzeit durch eine andere Lehrkraft zu ersetzen. Kein Kursteilnehmer hat das Recht auf eine bestimmte Lehrkraft.  Während der Kurseinheiten ist der Kursteilnehmer an das Weisungsrecht der Lehrkraft gebunden. Wer gegen seine Pflichten als Kursteilnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich verstößt, kann ganz bzw. teilweise von der weiteren Teilnahme am Kurs ausgeschlossen werden.

AGBS & VERTRAGSABSCHLUSS
Sportscompany hat das Recht diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu verändern bzw. zu ergänzen. Änderungen haben auf bestehende Verträge keine Wirkung, werden aber im unmittelbar folgenden Semester wirksam. Die AGB werden, bei Abschluss des Vertrages mit Sportscompany, vom Vertragspartner anerkannt.

Gerichtstand ist Wien.